„Es ist durchaus nicht dasselbe, die Wahrheit über sich zu wissen oder sie von anderen hören zu müssen.“ (Aldous Huxley)
Unser Service
für kleine und mittelgroße Medienunternehmen und Kulturbetriebe:
1.Die Unternehmensberatung ist ein exzellentes Instrument zur Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbs-Fähigkeit kleiner und mittelgroßer Kultur- und Medienunternehmen in allen Entwicklungs-Phasen. Um diesen einen Anreiz zur Inanspruchnahme von externen Beratungen zu geben, können den Unternehmen aus Mitteln des Bundes und des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) Zuschuss-Förderungen zu den Beratungskosten gewährt werden. Zu den Beratungskosten gehören neben dem Honorar auch die Auslagen und Reisekosten der Beratung, nicht jedoch die Umsatzsteuer.
2.Der Zuschuss wird als Projekt-Förderung in Form einer nicht rückzahlbaren Anteils-Finanzierung zu den Beratungskosten gewährt.
3.Zuschussberechtigt sind privatwirtschaftlich selbstständige Unternehmen aus der Medien- und Kultur-Wirtschaft (z. B. Buchhandlungen, Corporate Media-Anbieter, Film- und TV-Produktionsunternehmen, Film-Verleiher und Film-Vertriebsfirmen, Galerien und Kunsthandels-Betriebe, Kino-Unternehmen, Kulturfestival-Betreiber, Museen, Online-Medienanbieter, Radio- und TV-Sender, Sport-Veranstalter, Theater, Verlage, Virtual Reality- und Augmented Reality-Produktionsfirmen), die im letzten Geschäftsjahr vor Beginn der Beratung
a) weniger als 250 Arbeitnehmer(innen) beschäftigt haben und entweder
b) einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50,0 Mio. Euro oder
c) eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43,0 Mio. Euro erzielt haben.
Bei neu gegründeten Unternehmen, welche noch keinen Jahresabschluss erstellt haben, sind die Angaben nach Treu und Glauben zu schätzen. Das Unternehmen darf die Voraussetzungen für Mitarbeiter(innen)zahl und Jahresumsatz oder Bilanzsumme zusammen mit einem Partnerunternehmen oder verbundenen Unternehmen EU-weit nicht überschreiten.
4.Gefördert werden die folgenden Beratungen:
a)Allgemeine Beratungen für Medienunternehmen und Kulturbetriebe zu sämtlichen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
b)Spezielle Beratungen für Medienbetriebe und Kulturunternehmen,
ba)zur besseren unternehmerischen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund,
bb)zur Gestaltung der Arbeit für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung,
bc)zur Fachkräfte-Gewinnung, Fachkräfte-Sicherung und Fachkräfte-Bindung,
bd)zur Geschlechter-Gleichstellung, Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
be)zur altersgerechten Gestaltung der Arbeit,
bf)zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz.
c)Besondere Beratungen für Medienunternehmen und Kulturbetriebe in einer wirtschaftlich schwierigen Situation, um deren Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit wiederherzustellen und Entlassungen vorzubeugen.
5.Für mehrere in sich abgeschlossene Beratungen können je Unternehmen pro Beratung bis zum 31. Dezember 2026 insgesamt folgende Zuschüsse gewährt werden:
a)im Geltungsbereich der neuen Bundesländer (mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig) 80 % der förderfähigen Beratungskosten (maximal förderfähige Beratungskosten: 3.500,00 Euro) sowie
b)im Geltungsbereich der alten Bundesländer (mit Land Berlin und Region Leipzig, ohne Regionen Lüneburg und Trier) 50 % der förderfähigen Beratungskosten (maximal förderfähige Beratungskosten: 3.500,00 Euro).
6.Nicht förderberechtigt sind Medienunternehmen und Kulturbetriebe,
a)die in einem Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder zu deren Eigenbetrieben stehen;
b)über deren Vermögen ein Insolvenz- oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist. Dasselbe gilt für Antragsteller, die zur Abgabe einer Vermögensauskunft nach § 802c der Zivilprozessordnung oder § 284 der Abgabenordnung (AO) verpflichtet sind oder bei denen diese abgenommen wurde;
c)die als gemeinnützige Unternehmen, gemeinnützige Vereine oder Stiftungen fungieren.
7.Die Unternehmensberatung Dipl.-Kfm. Magnus Hirsch ist erfolgreich zertifiziert für qualitativ hochwertige Fachberatungen in der Medien- und Kulturwirtschaft im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz und steht Ihnen für weitere Informationen gerne zur Verfügung.
- Aktualisiert am 02.12.2024
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