„Es ist durchaus nicht dasselbe, die Wahrheit über sich zu wissen oder sie von anderen hören zu müssen.“ (Aldous Huxley)

Unser Service

für kleine und mittelgroße Medien- und Kultur-Unternehmen:

1.Die Unternehmensberatung ist ein exzellentes Instrument zur Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbs-Fähigkeit kleiner und mittelgroßer Medien- und Kultur-Unternehmen. Um diesen einen Anreiz zur Inanspruchnahme von externen Beratungen zu geben, können den Unternehmen aus Mitteln des Bundes und des Europäischen Sozialfonds (ESF) Zuschüsse zu den Beratungskosten gewährt werden. Zu den Beratungskosten gehören neben dem Honorar auch die Auslagen und Reisekosten der Beratung, nicht jedoch die Umsatzsteuer.

2.Der Zuschuss wird als Projekt-Förderung in Form einer Anteil-Finanzierung gewährt.

3.Zuschussberechtigt sind rechtlich selbstständige Unternehmen aus der Medien- und Kultur-Wirtschaft (z. B. Buchhandlungen, Corporate Publishing-Anbieter, Film- und TV-Produktionsunternehmen, Film-Verleiher und Film-Vertriebsfirmen, Galerien und Kunsthandels-Betriebe, Kino-Unternehmen, Kulturfestival-Betreiber, Museen, Online-Medien-Anbieter, Radio- und TV-Stationen, Sport-Veranstalter, Theater, Verlage), die im letzten Geschäftsjahr vor Beginn der Beratung

a) weniger als 250 Arbeitnehmer(innen) beschäftigt haben und entweder

b) einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50,0 Mio. Euro oder

c) eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43,0 Mio. Euro erzielt haben.

Bestehen Unternehmens-Verflechtungen (in Form von verbundenen Unternehmen, bei Beteiligungen von über 25 % des Antrag stellenden Unternehmens an anderen Unternehmen bzw. anderer Unternehmen an dem Antrag stellenden Unternehmen), müssen die hier beschäftigten Personen bzw. erzielten Jahresumsätze kumuliert werden.

4.Gefördert werden mit einem Zuschuss von maximal 1.500,00 Euro je Beratung:

a)Allgemeine Beratungen für Medien- und Kultur-Unternehmen

aa)zu allen wirtschaftlichen, technischen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung sowie

ab)zur Einführung oder Anpassung eines Qualitätsmanagement-Systems im Betrieb.

b)Spezielle Beratungen zu folgenden Thematiken:

ba)Technologie- und Innovations-Beratungen zur Beurteilung der Chancen und Risiken bei der Entwicklung und Durchsetzung von neuen Produkten, Verfahren und Dienstleistungen.

bb)Außenwirtschafts-Beratungen zur Einschätzung der Absatz-Chancen der Produkte eines Medien- und Kultur-Unternehmens auf Auslandsmärkten.

bc)Beratungen zur Vorbereitung der Unternehmens-Übergabe.

bd)Kooperations-Beratungen zur zwischenbetrieblichen Zusammenarbeit, um Medien- und Kultur-Unternehmen in die Lage zu versetzen, ihre Innovationskraft und Leistung zu steigern.

be)Beratungen über betriebswirtschaftliche Fragen der Mitarbeiter-Beteiligung im Unternehmen.

bf)Beratungen von Unternehmen zur Fachkräfte-Gewinnung und -Sicherung durch Demografie-orientierte Personalkonzepte.

bg)Beratungen zur Sicherung des Unternehmens gegen rechtswidrige oder schädigende Übergriffe und zur Regelüberwachung (Compliance).

c)Besondere Beratungen, die schwerpunktmäßig den Förderzielen des ESF entsprechen:

ca)Beratungen für Medien- und Kultur-Unternehmen, die von einer Unternehmerin geführt werden, zu allen betriebswirtschaftlichen Fragen der Unternehmensführung.

cb)Beratungen zur Einführung familienfreundlicher Maßnahmen in Unternehmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

cc)Beratungen für Medien- und Kultur-Unternehmen, die von Migrantinnen oder Migranten geführt werden, zu allen betriebswirtschaftlichen Fragen der Unternehmensführung.

cd)Beratungen von Medien- und Kultur-Unternehmen zur besseren Integration von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Migrations-Hintergrund in den Betrieb.

5.Für mehrere in sich abgeschlossene und thematisch eindeutig voneinander getrennte Beratungen können je Unternehmen innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren ab dem 1. Januar 2012 insgesamt folgende Zuschüsse gewährt werden:

a)für allgemeine Beratungen zusammen bis zu 3.000,00 Euro,

b)für spezielle Beratungen in toto bis zu 3.000,00 Euro sowie

c)für besondere Beratungen ebenfalls insgesamt bis zu 3.000,00 Euro.

6.Nicht Zuschussberechtigt sind Medien- und Kultur-Unternehmen,

a)die noch nicht mindestens ein Jahr nach Gründung mit Sitz und Geschäftsbetrieb oder einer Zweigniederlassung in der Bundesrepublik Deutschland existieren;

b)an denen Religionsgemeinschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Eigenbetriebe einer solchen mit Mehrheit beteiligt sind;

c)über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder gegen die eine Zwangsvollstreckung eingeleitet oder betrieben wird;

d)die als gemeinnützige Unternehmen, Vereine oder Stiftungen fungieren.

7.Die Unternehmensberatung Dipl.-Kfm. Magnus Hirsch unterstützt ihre Mandanten bei der Erlangung eines Zuschusses zu den Beratungskosten und steht Ihnen für weitere Informationen gerne zur Verfügung.